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in Düsseldorf
Gut und sicher wohnen
  1. Freiflächen und Gemeinschaftsflächen
  2. Unfälle vermeiden, Rettungswege offen halten 
  3.  
  4. Foto: Eisenbahner-Bauverein (KI generiert)
  1. Bitte achten Sie darauf, dass Treppenhaus, Hausflure, Podeste und Eingangsbereiche frei, sicher und gut begehbar bleiben. Diese Flächen sind Gemeinschaftsflächen und dienen allen Bewohnerinnen und Bewohnern als Zugang zu den Wohnungen – im Alltag und besonders auch im Notfall.

    Das Treppenhaus und die Hausflure sind in erster Linie Verkehrswege und Rettungswege.
    Sie sind deshalb so zu nutzen, dass

  2. niemand behindert oder gefährdet wird,
  3. Reinigung und Pflege ungehindert möglich sind,
  4. Fluchtwege jederzeit frei bleiben,
  5. Türen, Treppen, Geländer und Eingänge nicht verstellt werden.
  6. Auf Treppen muss eine freie Breite von mindestens 1,00 m erhalten bleiben.

  7. Was nicht im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden soll
    Bitte stellen oder lagern Sie dort keine privaten Gegenstände dauerhaft ab.

    Dazu gehören insbesondere

  8. Schuhe
  9. Schuhregale und Schuhkommoden
  10. Pflanzen, Blumentöpfe, Blumenständer und Dekoration
  11. Kartons, Kisten, Möbelstücke und sonstige Ablagen
  12. Fahrräder, Roller, Spielzeug und ähnliche Gegenstände

  13. Auch kleinere Gegenstände können Wege verengen, Stolperstellen schaffen und im Brandfall zum Risiko werden.

    Rollatoren, Rollstühle und andere notwendige Hilfsmittel
    Uns ist bewusst, dass Rollatoren, Rollstühle und andere Gehhilfen für viele Menschen unverzichtbar sind. Dafür besteht selbstverständlich Verständnis. Gleichzeitig gilt auch hier: Diese Hilfsmittel dürfen nur so abgestellt werden, dass niemand behindert, gefährdet oder im Notfall am Durchkommen gehindert wird. Treppen, Ausgänge, Hauseingänge und Laufwege müssen frei bleiben. Ein Abstellen mitten im Durchgang oder vor Türen ist daher nicht möglich.

    Wo immer es machbar ist, bitten wir darum, gemeinsam eine Lösung zu finden, die sowohl den persönlichen Bedürfnissen als auch der Sicherheit im Haus gerecht wird.

    Kinderwagen
    Kinderwagen sollen nach Möglichkeit in der Wohnung oder in dafür vorgesehenen Abstellbereichen
    untergebracht werden.

    Ist das im Einzelfall nicht zumutbar möglich, kann ein Kinderwagen ausnahmsweise im Hausflur stehen, wenn ausreichend Platz bleibt und niemand behindert wird. Auch dann gilt: Der Kinderwagen muss ordentlich, sicher und platzsparend abgestellt sein. Türen, Treppen und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben.

    Pflanzen und Dekoration
    Pflanzen und Dekoration wirken oft freundlich und einladend. Dennoch gehören sie grundsätzlich nicht in das Treppenhaus oder in den Hausflur, weil Gemeinschaftsflächen nicht als private Erweiterung der Wohnung genutzt werden dürfen. Außerdem können auch Pflanzenständer, Töpfe oder Dekoartikel die Reinigung erschweren und Wege einengen. 

  14. Schuhe, Schuhschränke und Schuhkommoden
    Bitte stellen Sie keine Schuhe, Schuhregale oder Schuhkommoden vor die Wohnungstür. Der Bereich vor der Wohnung gehört nicht zur privaten Abstellfläche, sondern zu den Gemeinschaftsflächen des Hauses. 

    Warum uns das wichtig ist 
    Ein freies Treppenhaus schützt alle Hausbewohnerinnen und Hausbewohner. Es hilft, 

  15. Unfälle zu vermeiden,
  16. Rettungswege offen zu halten,
  17. die Reinigung zu erleichtern,
  18. und das Haus ordentlich und sicher zu halten.

  19. Unsere Bitte
    Bitte entfernen Sie abgestellte Gegenstände aus Treppenhaus und Hausfluren und nutzen Sie diese Bereiche nicht als Abstellfläche.

    Sollten Sie wegen eines Rollators, Rollstuhls oder Kinderwagens eine besondere Situation haben, sprechen Sie uns bitte an. Gemeinsam lässt sich oft eine gute und rücksichtsvolle Lösung finden.